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Revisionsaufsichtbehörde

Die Finanzkontrolle ist bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexpertin zugelassen (Register-Nr. 501716).

Die Akkreditierung bei der Revisionsaufsichtsbehörde ist für die Prüfungen als gesetzliche Revisionsstelle einer privatrechtlichen juristischen Person notwendig. Die Finanzkontrolle braucht deshalb diese Zulassung, um als gesetzlich gewählte Revisionsstelle entweder die eingeschränkten Prüfungen nach dem Prüfungsstandard der Eingeschränkten Revision oder die ordentliche Revision nach dem Prüfungsstandard SA-CH durchführen zu können.