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Jährliche Überprüfung

Ihrem Verein/Ihrer Institution liegt ein Entscheid vom Departement für Finanzen und Soziales vor?

Für die jährliche Überprüfung, ob die Bedingungen für die Steuerbefreiung weiterhin eingehalten sind, ist die Finanzkontrolle als Aufsichtsstelle für die steuerbefreiten Vereine und Institutionen zuständig. Von dieser Regelung sind Stiftungen ausgenommen. Bei den Stiftungen erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen für die Steuerbefreiung durch die stiftungsrechtliche Aufsichtsbehörde. 

Daher sind jährlich folgende Unterlagen unaufgefordert nach der Generalversammlung spätestens bis 6 Monate nach Bilanzstichtag in elektronischer Form über Finanzkontrolle.tg.ch zur Prüfung an die Finanzkontrolle zu übermitteln:

Weitere Unterlagen oder Erläuterungen können beigefügt werden oder werden bei Bedarf durch die Finanzkontrolle nachgefragt.

Fristerstreckungen werden in begründeten Fällen gewährt. Die jährliche Überprüfung hat aber im gleichen Kalenderjahr zu erfolgen. 

Die Nicht-Einreichung der jährlich geforderten Unterlagen hat ein Aufhebungsgesuch der Steuerbefreiung an das Departement für Finanzen und Soziales zur Folge. 

 

Kontakt

Sandro Fankhauser                                   Telefon +41 58 345 64 95
Leiter Steuerbefreite Institutionen              E-Mail