Jährliche Überprüfung
Ihrem Verein/Ihrer Institution liegt ein Entscheid vom Departement für Finanzen und Soziales vor?
Für die jährliche Überprüfung, ob die Bedingungen für die Steuerbefreiung weiterhin eingehalten sind, ist die Finanzkontrolle als Aufsichtsstelle für die steuerbefreiten Vereine und Institutionen zuständig. Von dieser Regelung sind Stiftungen ausgenommen.
Daher sind jährlich folgende Unterlagen unaufgefordert nach der Generalversammlung spätestens bis 6 Monate nach Bilanzstichtag in elektronischer Form über Finanzkontrolle.tg.ch zur Prüfung an die Finanzkontrolle zu übermitteln:
- Protokoll der Generalversammlung mit Abnahme der Jahresrechnung
- Jahresrechnung mit Vorjahreszahlen (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang), welche der Generalversammlung vorgelegt worden ist
- Bilanz und Erfolgsrechnung als direkten Auszug aus dem Buchhaltungssystem (mit Vorjahreszahlen)
- Revisionsbericht mit der geprüften Jahresrechnung
- Tätigkeitsbericht
- Offenlegung der Bezüge des obersten Gremiums (bspw. Vorstand)
- Statutenänderungen: von der Generalversammlung genehmigte Statuten inklusive Protokoll zu unseren Akten
Weitere Unterlagen oder Erläuterungen können beigefügt werden oder werden bei Bedarf durch die Finanzkontrolle nachgefragt.
Fristerstreckungen werden in begründeten Fällen gewährt. Die jährliche Überprüfung hat aber im gleichen Kalenderjahr zu erfolgen.
Die Nicht-Einreichung der jährlich geforderten Unterlagen hat ein Aufhebungsgesuch der Steuerbefreiung an das Departement für Finanzen und Soziales zur Folge.
Kontakt
Sandro Fankhauser Telefon +41 58 345 64 95
Leiter Steuerbefreite Institutionen E-Mail