Steuerbefreite Institutionen
Die Finanzkontrolle ist als Aufsichtsstelle für die jährliche Überprüfung steuerbefreiter Institutionen zuständig. Vereine/Institutionen, welche noch keinen Entscheid des Departementes für Finanzen und Soziales (DFS) besitzen, können ein Gesuch um Steuerbefreiung beim DFS einreichen.
Juristische Personen mit Sitz im Kanton Thurgau, die sich im Interesse des Kantons oder im allgemeinen schweizerischen Interesse öffentlichen, ausschliesslich gemeinnützigen, religiösen, wohltätigen, kulturellen, geselligen oder sportlichen Zwecken widmen und keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen, können sich auf Gesuch hin von der Steuerpflicht befreien lassen, gemäss § 75 Abs. 1 Ziff. 7 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (RB 640.1).
- Ihr Verein/Ihre Institution besitzt noch keinen Entscheid zur Steuerbefreiung? – Informieren Sie sich hier
- Ihr Verein/Ihre Institution ist bereits steuerbefreit und Sie müssen die Unterlagen für die jährliche Überprüfung einreichen? – Hier finden Sie Informationen
Kontakt
Sandro Fankhauser Telefon +41 58 345 64 95
Leiter Steuerbefreite Institutionen E-Mail